Als Vormund wird der/die rechtliche Vertreter(in) eines Kindes bezeichnet, wenn es sich bei ihm/ihr nicht um ein Elternteil handelt. 
Der Vormund hat die Aufgabe, für die Person und das Vermögen des Kindes zu sorgen. Er hat insbesondere das Recht, das Kind zu vertreten. 
Ein Vormund wird vom Vormundschaftsgericht bestellt. Die Eltern des Kindes können einen Vormund vorschlagen.
	
	
	
	
	
			
				
		
			
				
					Beratung für Kinder und Jugendliche
				
					Fragen? Stress? Sorgen? Wir helfen Dir. Stell unseren erfahrenen Beraterinnen und Beratern gerne online Deine Fragen, sie werden vertraulich behandelt. Trau Dich – die Beratung kostet nichts, außer dem Mut über Deine Probleme zu schreiben.
					
					Mehr
				
			 
		
			
				
					Krisen überstehen
				
					Vielleicht ist das Leben für dich gerade ziemlich kompliziert und schwierig. Hier findest du Berichte, wie andere ihre Probleme gelöst haben und du erfährst, welche Hilfen du bei der Caritas bekommen kannst. Trau dich andere zu fragen, ...
					
					Mehr
				
			 
		
			 
		
	
			
				
		
			
				
					Dein Vormund vertritt dich
				
				    Informationen für Jugendliche, Erwachsene, Erzieher/innen und Pflegepersonen zum Thema Vormdundschaft
					mehr