Mitarbeitervertretung

Aufgaben der MAV

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In vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Dienstgeber

  • achtet die Mitarbeitervertretung darauf, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleich und gerecht behandelt werden.
  • tritt sie für eine gute Zusammenarbeit ein und stärkt das Verständnis für den kirchlichen Auftrag der Einrichtung.
  • nimmt sie Anregungen und berechtigte Beschwerden entgegen, trägt sie vor und sorgt
    gegebenenfalls für Abhilfe.
  • fördert sie die berufliche Eingliederung und Entwicklung von Kolleginnen und Kollegen.
  • setzt sie sich für Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Gesundheitsförderung ein.
  • wirkt sie auf frauen- und familienfreundliche Arbeitsplätze hin.
  • regt sie Maßnahmen an, die der Einrichtung und den Mitarbeitenden dienen.

Weitere Themen der MAV sind:

Eingruppierungen, Versetzung, Einstellung, Entlassung, Kündigung, Arbeitszeit, Urlaubsplanung, Beurteilungsrichtlinien, Schließung oder Verlegung von Einrichtungen, Grundlegende Änderungen des betrieblichen Ablaufs und die Sicherheit.

Zu den Rechten der Mitarbeitervertretung gehören:

  • Recht auf Anhörung und Mitberatung bei allgemeinen personellen Angelegenheiten, bei ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen nach Ablauf der Probezeit.
  • Vorschlagsrecht bei allgemeinen personellen Angelegenheiten und ein Antragsrecht in organisatorischen und sozialen Angelegenheiten.
  • Zustimmungsrecht bei der Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bei persönlichen (das Arbeitsverhältnis betreffenden) Angelegenheiten einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und bei organisatorischen und sozialen Angelegenheiten der Einrichtung.
  • Abschluss von Dienstvereinbarungen mit dem Dienstgeber, die ausschließlich für die Dienstverhältnisse in bestimmten Einrichtungen gelten.
  • in Streitfällen, die das Mitarbeitervertretungsrecht betreffen, können Kirchliche Arbeitsgerichte angerufen werden.

Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretung regelt die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO).

 

Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter hat das Recht, sich an die Mitarbeitervertretung zu wenden bzw. ein Mitglied der MAV zu Personalgesprächen hinzuzuziehen.

Persönlich zu sprechen sind wir jeweils im Anschluss an die große Dienstberatung. Anfragen schicken Sie bitte stets schriftlich, im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "MAV", an die Geschäftsstelle Ludwig-Kirsch-Str. 13 oder Sie schreiben eine Email an mav.caritas-chemnitz@t-online.de