URL: www.caritas-chemnitz.de/verband/hinweisgeberschutzgesetz/hinweisgeberschutzgesetz
Stand: 18.03.2024

Hinweisgeberschutzgesetz

Interner/externer Meldekanal (Auswahlmöglichkeiten) 

Sie können grundsätzlich frei wählen, ob Sie einen Verstoß intern melden oder sich an eine externe Meldestelle wenden. Sie können damit denjenigen Meldekanal wählen, der sich angesichts der fallspezifischen Umstände aus Ihrer Sicht am besten eignet.

Sollten aus Ihrer Sicht beide Meldekanäle für Ihre Meldung gleichermaßen geeignet sein, möchten wir Sie bitten, zunächst den internen Meldekanal zu nutzen. Dies hat den Vorteil, dass so die Möglichkeit besteht, das Problem intern und voraussichtlich schneller zu lösen.

Nachfolgend erhalten Sie nähere Informationen zu den internen und externen Meldewegen.

 

Interne Meldestelle und Zuständigkeit

Wir haben eine interne Meldestelle bei uns eingerichtet, welche für die Entgegennahme und weitere Bearbeitung Ihrer Meldung zuständig ist. Dabei handelt es sich um die nachfolgende Einheit:

Ansprechpartner:

Nicole Kodalla

 

Sie haben die nachfolgenden Möglichkeiten, die interne Meldestelle wie folgt zu kontaktieren:

 

1. Digitaler Hinweisgebersystem:

hinweisgeberschutz@caritas-chemnitz.de

2. Postanschrift:

Hinweisgeberschutz

Ludwig-Kirsch-Str.13

09130 Chemnitz

 

3. Postkasten in der Geschäftsstelle Ludwig-Kirsch-Str.13, 09130 Chemnitz, 2.OG

Externe Meldestellen

Die zentrale externe Meldestelle ist auf Bundesebene beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eingerichtet. Das Bundesamt für Justiz erreichen Sie allgemein unter:

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) fungiert als externe Meldestelle für Meldungen von Informationen über Verstöße gegen nationale und europäische Vorschriften, die in den Aufsichtsbereich der BaFin als Allfinanzaufsicht fal len. Weitere Informationen  zur  Hinweisgeberstelle und den Zugang zum elektronischen  Hinweisgebersystem  der BaFin finden Sie unter:

Das Bundeskartellamt (BKartA) fungiert als externe Meldestelle für Verstöße gegen Art. 101, 102 AEUV und die entsprechenden Vorschriften des nationalen Wettbewerbsrechts. Weitere Informationen zur Hinweisgeberstelle und zu dem Zugang zum elektronischen Hinweisgebersystem des BKartA finden Sie unter:

Zu den Aufgaben der externen Meldestellen gehören die Einrichtung und der Betrieb der Meldekanä le, die Prüfung der Stichhaltigkeit einer Meldung sowie das Veranlassen von Folgemaßnahmen. Es gelten die gleichen Anforderungen wie für interne Meldekanäle.

 

Möglichkeiten zur anonymen Meldung bei der internen Meldestelle

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Meldung in anonymer Form abzugeben. Die anonyme Meldung von Hinweisen ist nur bei einer Meldung über die nachfolgenden Meldekanäle gewährleistet:


1. Postanschrift:

Hinweisgeberschutz

Ludwig-Kirsch-Str.13

09130 Chemnitz

 

2. Postkasten in der Geschäftsstelle Ludwig-Kirsch-Str.13, 09130 Chemnitz, 2.OG

 

Weitere Informationen

Nachfolgend erhalten Sie weitere, ergänzende Informationen zur konkreten Umsetzung des HinSchG bei uns (z. 8. zu geltenden Arbeitsanweisungen etc.):

  • Post für den Hinweisgeberschutz die an das Sekretariat übergeben wird, wird ungeöffnet an die Meldestelle weitergegeben.
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