Bei der Untersuchungshaft (U-Haft) wird ein(e) Beschuldigte(r) bereits vor der Verhandlung in einer Justizvollzugsanstalt untergebracht. Das soll sicherstellen, dass er/sie zur Hauptverhandlung erscheint.
Voraussetzung für die U-Haft sind ein dringender Tatverdacht sowie Flucht- und Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr (Wiederholung meint das erneute Begehen einer Straftat, Verdunkelung das Verschwindenlassen von Beweisen oder das Beeinflussen/Bedrohen von z. B. Zeugen).
	
	
	
			
				
		
			
				
					Beratung für Angehörige von Straffälligen
				
					Für Angehörige bricht eine Welt zusammen, wenn der Partner, das Kind, ein Verwandter oder Freund ins Gefängnis muss. Viele Fragen stellen sich. Unsere erfahrenen Beraterinnen und Berater helfen Ihnen weiter, kostenlos.
					
					Mehr
				
			 
		
			
				
					Knast und die Folgen
				
					Ordnungswidrigkeiten und Straftaten werden bestraft. Der Strafzettel wegen der abgelaufenen Parkuhr mag nicht der Rede wert sein. Schwieriger wird es wenn die Geldstrafe höher, das Familieneinkommen niedriger oder die Haftzeit länger ist. Dann ...
					
					Mehr
				
			 
		
			
				
					Unterstützung für Häftlinge und Angehörige
				
					Mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter engagieren sich bundesweit in der Straffälligenhilfe der Caritas und ihrer Fachverbände. Ihr Ziel: Menschen zu stärken und sie zu ermutigen, ihre Lebenssituation zu verbessern. Die Hilfe ist ...
					
					Mehr
				
			 
		
			 
		
	
			
				
		
			
				
					Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen 
				
				    Leicht verständliche Infos zum Strafvollzug
					mehr