Wer eine vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht bezahlt, muss als Ersatz eine Freiheitsstrafe antreten, die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe. Geldstrafen werden in Tagessätzen verhängt, deren Höhe vom Einkommen des/der Verurteilten abhängt. 
Die Dauer der Freiheitsstrafe entspricht der Hälfte der Anzahl an Tagessätzen, zu denen jemand verurteilt wurde.
 
	
	
	
	
	
			
				
		
			
				
					Damit eine Geldstrafe nicht ins Gefängnis führt
				
					Das Geld ist knapp, die Schulden türmen sich zu einem großen Berg – und dann kommt noch eine Geldstrafe hinzu. Wer sie nicht bezahlen kann, muss ins Gefängnis. Doch zu dieser Freiheitsstrafe muss es nicht kommen.
					
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					Beratung für Angehörige von Straffälligen
				
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					Unterstützung für Häftlinge und Angehörige
				
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					Internetportal Knast.net
				
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					Ersatzfreiheitsstrafe nicht bei Bagatell-Delikten
				
				    Ersatzfreiheitsstrafe nicht bei Bagatell-Delikten – fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft Straffälli
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