Bei einem Prozess fallen Kosten für Gericht und Anwält_innen an. Damit auch Menschen mit geringem Einkommen ihre Prozesskosten bezahlen können, erhalten sie unter bestimmten Bedingungen eine finanzielle Unterstützung. Die nennt sich Prozesskostenhilfe.
Um diese Hilfe zu bekommen, muss man einen Antrag beim Gericht stellen. Neben der Bedürftigkeit wird auch die Erfolgsaussicht des Verfahrens geprüft. Die Prozesskostenhilfe deckt nur die Gerichtskosten und die Gebühren des eigenen Anwalts ab.
Zur Strafverteidigung wird keine Prozesskostenhilfe gewährt. Dem/der Beschuldigten wird jedoch unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin als Verteidiger beigeordnet (siehe "Pflichtverteidigung").
	
	
	
			
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