Wenn Gefangene während ihrer Haft arbeiten, erhalten sie dafür Lohn. Allerdings nur für die Zeit, in der sie tatsächlich tätig sind. Sind sie krank oder fällt die Arbeit aufgrund eines Feiertages aus, gibt es kein Geld. Gefangene sind bei der Arbeit in Haft auch nicht rentenversichert.
Wer inhaftiert ist und einer Beschäftigung außerhalb des Gefängnisses nachgeht, erhält den normalen Lohn. Davon muss allerdings ein Kostenbeitrag an das Gefängnis bezahlt werden.
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