Grundsätzlich haben Gefangene das Recht, regelmäßig Besuch zu empfangen. Die Gesamtdauer der Besuche steht im Strafvollzugsgesetz des Bundeslandes, in dem das Gefängnis liegt. Sie beträgt mindestens eine Stunde im Monat.
Weitere Details regelt die Hausordnung der jeweiligen Justizvollzugsanstalt. Bei der Untersuchungshaft und bei Jugendstrafen gibt es oftmals erweiterte Besuchsregelungen, die durch Landesrecht geregelt sind.
	
	
	
			
				
		
			
				
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