Die Pfändungsfreigrenze ist ein bestimmter Anteil des monatlichen Einkommens, der auch bei Lohnpfändungen nicht einbehalten werden darf. Dieser Betrag muss Schuldner(inne)n aus ihrem monatlichen Lohneinkommen oder ihren Sozialleistungen bleiben. 
Die Pfändungsgrenze wird jährlich vom Bundesjustizministerium neu festgelegt. 
Auch bei einer Pfändung des Kontos gelten bestimmte Freibeträge zum Schutz der Geldeingänge, sofern das Konto als Pfändungsschutzkonto geführt wird.
	
	
	
	
	
			
				
		
			
				
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