Werden Schulden nicht wie vereinbart zu einem bestimmten Termin bezahlt und bleiben Mahnungen erfolglos, kann der Gläubiger (beispielsweise eine Firma, Behörde oder Bank) bei Gericht einen Mahnbescheid beantragen. Das Gericht prüft dabei nicht, ob die Forderung des Gläubigers zu Recht besteht oder die Höhe korrekt ist.
Der Mahnbescheid stellt eine Aufforderung dar, die geschuldete Summe zu bezahlen oder einen Widerspruch gegen diese Forderung einzulegen. Dieser muss innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt des Mahnbescheids erfolgen. Das entsprechende Formular liegt dem Mahnbescheid bei. Bei Schwierigkeiten oder Fragen ist es ratsam, eine Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt aufzusuchen.
	
	
	
			
				
		
			
				
					Welche Folgen hat ein Widerspruch gegen einen Mahnbescheid bzw. ein Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid?
				
					
					
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					Wie läuft das gerichtliche Mahnverfahren ab?
				
					
					
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					Schuldnerberatung
				
					Viele Menschen haben Schulden. Einige verzweifeln daran. Andere finden einen Ausweg. Wenden Sie sich mit Ihren Fragen an die Expertinnen und Experten der Caritas-Schuldnerberatung, entweder vor Ort oder hier in der Online-Beratung.
					
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					Schulden
				
					Sie können Ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen? Ihr Konto ist ständig in den roten Zahlen? Sie sind überschuldet und wissen nicht, wie es weitergeht? Unser Ratgeber beschreibt Wege aus der Schuldenfalle und zeigt, was Sie tun können.
					
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					Häufig gestellte Fragen zur Schuldnerberatung  
				
					Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die unsere Fachleute der Schuldnerberatungen immer wieder gestellt bekommen.
					
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					 Gemeinsamer Auftritt der Mahngerichte der Bundesländer
				
				    Informationen zum automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren
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