Laut Artikel 6 des Grundgesetzes haben Eltern das Recht und die Pflicht, ihre Kinder zu erziehen. Ist jedoch das geistige, körperliche oder seelische Wohl eines Kindes gefährdet, ist der Staat verpflichtet, einzugreifen und mit entsprechenden Maßnahmen das Wohl des Kindes zu sichern. Das kann so weit gehen, dass den Eltern das Kind zeitweise oder dauerhaft entzogen wird.
	
	
	
	
	
			
				
		
			
				
					Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit
				
					Mit dem Ziel, die Erwerbsbeteiligung von Müttern zu erhöhen und die Väterbeteiligung an der Kinderbetreuung zu stärken, soll das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz reformiert werden. Hierfür hat das Bundesfamilienministerium einen ...
					
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					Wenn zuhause alles zu viel wird
				
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