Wer Bürgergeld  bekommt, erhält einen Regelbedarf, mit dem er seinen Lebensunterhalt bestreiten muss. Für einen alleinstehenden Erwachsenen sind das seit Januar 2024 monatlich 563 Euro, (Ehe-) Partner bekommen jeweils 451 Euro im Monat. Kinder erhalten Sozialgeld, dessen Höhe vom Alter abhängt. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es zusätzliche Leistungen (zum Beispiel Mehrbedarf für Alleinerziehende).
Der Regelbedarf ist ein Pauschalbetrag, mit dem die Leistungsberechtigten eigenverantwortlich wirtschaften können. Reicht der Regelbedarf nicht aus, um eine größere notwendige Anschaffung zu tätigen, kann ein Darlehen beantragt werden. In bestimmten Fällen gewährt das Jobcenter auch einmalige Leistungen  (z.B. Erstaustattung für die Wohnung).
Die Kosten für die Wohnung  (Miete und Heizkosten) müssen nicht aus dem Regelbedarf bestritten werden, sondern werden zusätzlich übernommen. Gleiches gilt für den Beitrag zur Krankenversicherung. Für Kinder und Jugendliche gibt es zusätzlich zum Regelbedarf die Leistungen für Bildung und Teilhabe.
	
	
	
			
				Verwandte Einträge
			
			
		
	
	
			
				Mehr dazu auf caritas.de:
			
			
				
		
			
				
					Die Online-Beratung der Caritas
				
					Ihr Leben schlägt Purzelbäume? Probleme wachsen Ihnen über den Kopf? Lassen Sie sich von Fachleuten der Caritas online beraten. Schnell und unkompliziert erhalten Sie Antworten auf Ihre Fragen. 
					
					Mehr
				
			 
		
			
				
					Energiearmut bekämpfen – Teilhabe sichern
				
					Seit Jahren steigen die Energiepreise, doch die Leistungen im SGB II und SGB XII
decken diesen Bedarf nicht ab. Der DCV hat deshalb Positionen zur Bekämpfung der Energiearmut vorgelegt.
					
					Mehr
				
			 
		
			 
		
	
			
				Mehr dazu auf anderen Internet-Seiten:
			
			
				
		
			
				
					Bildungspaket und Regelbedarf
				
				    Eine Übersicht der aktuell geltenden Regelbedarfe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
					mehr