Der Begriff der Bedarfsgemeinschaft wird im Zusammenhang mit dem Bürgergeld verwendet. Menschen, die enge persönliche Beziehungen zueinander haben oder verwandt sind und einen gemeinsamen Haushalt führen, unterstützen sich in der Regel in Notlagen gegenseitig. Die gesetzlichen Regelungen knüpfen daran an, indem sie bestimmen, dass diese Personen eine Bedarfsgemeinschaft bilden.
Alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft müssen jeweils ihr Einkommen und Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhalts der andern einsetzen. Deshalb kann es zum Beispiel sein, dass eine langzeitarbeitslose Person kein Bürgergeld erhält, weil sie mit einer:einem gut verdienenden Partner:in zusammen lebt.
 
	
	
	
			
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					Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit zum Arbeitslosengeld II
				
				    Das Merkblatt klärt über die wichtigsten Besonderheiten und Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II und Sozialgeld auf. Die Bedarfsgemeinschaft wird ausführlich mit Beispielen dargestellt.
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