Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf Pflegeberatung. Die Zuständigkeit soll vor der erstmaligen Beratung von der Pflegekasse namentlich benannt werden. Die Beratung ist kostenlos, da die Pflegekassen die anfallenden Kosten übernehmen. Beratungsstellen werden zum Beispiel von Pflegekassen, Kommunen aber auch Wohlfahrtsverbänden wie der Caritas betrieben.
Zu den Aufgaben gehört es, den Hilfebedarf zu erfassen, einen Versorgungsplan zu erstellen und dessen Ausführung zu überwachen. Der oder die Berater(in) muss auch auf Entlastungsangebote für die Pflegepersonen hinweisen und auf Wunsch die Beratung zu Hause durchführen. Auch Angehörige und nahestehende Personen haben einen eigenständigen Anspruch auf Pflegeberatung, wenn der Pflegebedürftige zustimmt.
	
	
	
			
				
		
			
				
					Was übernimmt die Pflegeversicherung?
				
					Die Pflege von Menschen mit Behinderung ist aufwendig. Angehörige oder die Mitarbeitenden eines ambulanten Pflegediensts übernehmen diese Aufgabe zumeist. Einen Teil der dabei entstehenden Kosten übernimmt die Pflegeversicherung.
					
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					Infos rund um das Thema Pflege
				
					Die Organisation der Pflege für Angehörige bedeutet ein Netz zu spannen, an dem viele mitknüpfen: Die pflegebedürftigen Menschen selbst, ihre Familie, berufliche, nachbarschaftliche, ambulante oder stationäre Dienste. Hier finden Sie Orientierung.
					
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					Pflegestützpunkte in Deutschland
				
				    Übersicht der Pflegestützpunkte in Deutschland
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