Ambulant betreutes Wohnen

Was ist unter besonderen Lebensverhältnissen zu verstehen?

Logo des ambulant betreuten Wohnens

  • Mietschulden und Wohnungsverlust
  • Ungesicherte wirtschaftliche Verhältnisse (wie das Fehlen eines regelmäßigen Einkommens, Sozialhilfebedürftigkeit u.a.m.)
  • Langzeitarbeitslosigkeit (ohne Ausbildung, ohne Berufserfahrung und ohne Aussicht auf einen Arbeitsplatz)
  • Verschuldung
  • Alkoholabhängigkeit
  • Gewalt und zerrüttete Familienverhältnisse
  • Schlechte gesundheitliche Verfassung

Worin drücken sich die sozialen Schwierigkeiten aus?

  • Die Betroffenen haben keine oder unzureichende soziale Kontakte zu ihren Mitmenschen
  • Ihre Situation ist geprägt von Perspektivlosigkeit, Unsicherheit und Isolation
  • Sie haben Probleme im Umgang mit Ämtern und anderen öffentlichen Stellen
  • Ihnen fällt es schwer, die Veränderung ihrer Situation aus eigener Kraft zu bewirken
  • Ihre Selbsthilfekräfte und Ressourcen sind verschüttet

 Wir bieten Unterstützung in den Lebensbereichen:

  1. Wohnen
  2. materielle Existenzsicherung
  3. Ausbildung und Arbeit
  4. Gesundheit
  5. soziale Beziehungen
  6. Alltagsbewältigung


Wir vereinbaren Beratung im Büro, machen Hausbesuche, begleiten zu Ämtern und anderen öffentlichen Stellen.

 

Ein zusätzliches Hilfeangebot ist die "weitere besondere Wohnform" (wbB nach §113 SGB IX) und richtet sich an seelisch wesentlich behinderte Menschen, die mit dieser Hilfeform in eigenem Wohnraum leben wollen und können. Sie ist als Anschlußhilfe nach dem ambulant betreuten Wohnen möglich.

Hauptziel: Soziale und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.