URL: www.caritas-chemnitz.de/stellungnahmen/gesetzesentwurf-zur-anerkennung-der-lebensleistung/157551
Stand: 19.01.2015

Stellungnahme

Gesetzesentwurf zur Anerkennung der Lebensleistungen in der Rentenversicherung

Mit dem Gesetz soll gewährleistet werden, dass sich private und betriebliche Altersvorsorge künftig auch für Geringverdiener lohnen. Wer ein Leben lang gearbeitet und vorgesorgt hat, soll ein Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung erhalten, das bedarfsabhängig und steuerfinanziert ist. 

Der Referentenentwurf des RV-Lebensleistungsanerkennungsgesetzes kommt aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Er enthält Regelungen für die Bereiche

  • Zuschussrente, 
  • Erwerbsminderungsrente, 
  • Kombi-Rente, 
  • freiwillige Zusatzbeiträge und 
  • Reha-Budget.

Bewertung

Der Deutsche Caritasverband begrüßt, dass die Bundesregierung das Thema der Vermeidung der Altersarmut politisch aufgreift und Menschen in den Blick nimmt, die lange niedrig entlohnt erwerbstätig waren, Kinder betreut oder Angehörige gepflegt haben, und ihre Rente durch Grundsicherung im Alter aufstocken müssen. Für eine wirkungsvolle Bekämpfung der Altersarmut bedarf es jedoch weiterer Änderungen im Rentensystem und der Grundsicherung im Alter. Der Deutsche Caritasverband bewertet in seiner Stellungnahme die Vorschläge der Bundesregierung, benennt Problemlagen und schlägt Lösungen vor. 

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Stellungnahme zum Referentenentwurf eines RV-Lebensleistungsanerkennungsgesetzes

Die Bundesregierung legte im März 2012 als Ergebnis des Rentendialogs für die Bereiche Zuschussrente, Erwerbsminderungsrente, Kombi-Rente, freiwillige Zusatzbeiträge und Reha-Budget den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anerkennung der Lebensleistungen in der Rentenversicherung (RV-Lebensleistungsanerkennungsgesetz) vor. Zu diesem Referentenentwurf nimmt der Deutsche Caritasverband Stellung.

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