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Stand: 19.01.2015

Pressemitteilung

Werkstatträte

"Wahlrecht ist ein Menschenrecht"

Die Caritas-Werkstatträte in NRW bei ihrem Jahrestreffen am 6. März 2019 in Dülmen in einem großen Tagungsraum. Einige der Teilnehmer halten Schilder, Banner und Fahnen hoch.Einsatz für ein Wahlrecht auch für Menschen mit Behinderung: Werkstatträte der Caritas-Werkstätten protestieren gegen pauschale Wahlrechts-Einschränkungen.Harald Westbeld

Dülmen/Düsseldorf - Freies Wahlrecht auch für alle Menschen mit Behinderungen fordert die Beschäftigten in Caritas-Werkstätten für Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Caritas-Werkstatträte in NRW verlangte bei ihrem Frühjahrstreffen in Dülmen von den Regierungsparteien im Bundestag eine schnelle Gesetzesänderung, um pauschale Wahlrechtsausschlüsse zu beenden. "Wahlrecht ist ein Menschenrecht und das gelte auch für Menschen mit Behinderungen", hieß es einhellig auf der Tagung.

Derzeit dürfen Menschen mit Behinderungen, die eine rechtliche Betreuung in allen Lebensbereichen benötigen und Patienten in psychiatrischen Kliniken, die im Zustand der Schuldunfähigkeit eine rechtswidrige Tat begangen haben, nicht wählen. Dies betrifft 80.000 Menschen in der Bundesrepublik, denen das Wahlrecht auf diese Weise verweigert wird. Das widerspricht der UN-Behindertenkonvention, die von der Bundesrepublik vor zehn Jahren ratifiziert wurde. "Wir freuen uns über die sehr klare Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und fordern die Regierungsfraktionen auf, das Wahlrecht unverzüglich zu ändern", so die Caritas-Werkstatträte. Bei der Europawahl dürfe es keine pauschalen Ausschlüsse vom Wahlrecht geben.

Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD schon vereinbart, das Wahlrecht zu reformieren: "Unser Ziel ist ein inklusives Wahlrecht für alle. Wir werden den Wahlrechtsausschluss von Menschen, die sich durch eine Vollbetreuung unterstützen lassen, beenden."(S. 95 Koalitionsvertrag) Doch bisher ist weiter nichts passiert. "Das ist angesichts der nahenden Europawahlen (in Deutschland am 26.05.2019) ein Skandal", empören sich die Werkstatträte. "Wahltermine werden doch von langer Hand geplant, deshalb ist es unverständlich, dass die längst überfällige Reform des Wahlrechtes zur Europawahl bislang nicht umgesetzt wird", hieß es bei dem Treffen. Die Beteiligung an demokratischen Prozessen sollte selbstverständlich auch Menschen mit Behinderungen zustehen.

Die Werkstatträte fordern außerdem, dass es für die Europawahl unterstützende Maßnahmen wie Wahlinformationen in einfacher Sprache und barrierefreie Zugänge zu den Wahllokalen gibt.

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