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Stand: 19.01.2015

Pressemitteilung

VKAD-DEVAP-Mitteilung: Petition zur besseren Finanzierung häuslicher Krankenpflege versickert im Berliner Politikbetrieb

Petent in der AnhörungPetent Rupert Niewiadomski in der Anhörung des PetitionsausschussesBenjamin Pritzkuleit

Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen überweist der Ausschuss die Petition zwar an den Bundestag mit der Empfehlung, die Petition als Material an die Bundesregierung zu überweisen und den Bundestagsfraktionen zur Kenntnis zu geben. Der Empfehlung fehlt es jedoch klar an dem gebotenen Nachdruck und an Eindringlichkeit.

 "Das ist ein sehr schwaches Votum. Anstatt einer unverbindlichen Formulierung wie dieser hätten wir uns eine kraftvolle Unterstützung gewünscht. Wir sind sehr verwundert, dass die Bundespolitik das Thema angemessene Vergütung in der ambulanten Pflege nicht höher priorisiert. Dieses Handeln widerspricht den Beteuerungen, dass die Politik die Pflege  auch durch eine Verbesserung der Vergütung der Pflegekräfte stärken will. Die im PSG II festgeschriebene Anerkennung der tariflichen Vergütungen finden sich in den Leistungsbereichen des SGB V nicht wieder. Hier könnte die Politik beweisen, dass sie den Forderungen Taten folgen lässt. Da aber die Krankenkassen -  und nicht die Pflegebedürftigen - die Mehrkosten tragen würden, kneift der Gesetzgeber", kommentiert Bernhard Schneider, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Verbands für Altenarbeit und Pflege den Beschluss.

"Innerhalb von vier Wochen haben rund 60.000 Unterstützer aus der Pflege die Petition seinerzeit unterzeichnet. Das zeigt, wie sehr den Pflegediensten dieses Problem auf den Nägeln brennt. Nun versickert ihr Anliegen als eines von vielen Materialien, das dem Bundestag für potenzielle neue Gesetzesinitiativen zur Verfügung steht. Das ist ein irritierendes politisches Signal - zumal auch eine aktuelle Umfrage belegt, wie wichtig den Altenpflegefachkräften eine angemessene Bezahlung ihrer anforderungsreichen und verantwortungsvollen Arbeit ist", sagt Dr. Hanno Heil, Vorsitzender des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V.

Hintergrund:
Seit Jahren passen die Krankenkassen trotz Tariferhöhungen die Vergütung der häuslichen Krankenpflege nicht ausreichend an. Aufgrund der Finanzierungslücke in diesem wichtigen Geschäftsbereich geraten immer mehr kirchliche Pflegedienste finanziell unter Druck und schreiben rote Zahlen. Der DEVAP setzt sich deshalb für angemessene und gerechte Vergütungen für die Leistungen häuslicher Krankenpflege ein, gemeinsam mit dem Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V.. (VKAD). Die Finanzierungslücke muss durch eine rechtliche Veränderung geschlossen werden: Dafür muss die tarifliche oder nach kirchlichem Arbeitsrecht geregelte Bezahlung der Mitarbeitenden als Bestandteil einer wirtschaftlichen Betriebsführung im SGB V verankert werden. So wäre es den Krankenkassen nicht mehr möglich, die Anerkennung von Tariflöhnen in der Vergütung als unwirtschaftlich abzulehnen.
Der dahingehende Vorstoß der kirchlichen Sozialstationen in Baden, eine Ergänzung des Sozialgesetzbuches (SGB) über eine Petition zu erreichen, wird daher vom DEVAP und dem VKAD mit allen Kräften unterstützt.

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