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Stand: 19.01.2015

Pressemitteilung

MPU

Verschärfte Rechtsprechung bei Trunkenheit am Steuer

Geschah dies nur einmal, konnte man nach Ablauf der Sperrfrist die Fahrerlaubnis einfach wieder beantragen. Erst bei wiederholter Fahrt unter Alkoholeinfluss oder bei einer Fahrt mit 1,6 ‰ wurde die grundsätzliche Fahreignung in Zweifel gezogen, so dass erst nach der bestandenen Medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) der Führerschein wieder beantragt werden konnte. So die Regeln bislang. Nun kündigt sich eine deutliche Verschärfung an. Darauf weist nun die Suchtfachambulanz des Caritasverbandes für die Diözese Augsburg hin.

Nach einer neuen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs sollte jeder, der alkoholisiert ein Kraftfahrzeug gesteuert hat und dem von Gerichts wegen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung machen, unabhängig von der Promillezahl, also auch bereits mit 0,3 Promille. „Diese Rechtsprechung unterstreicht einmal mehr, dass Alkoholfahrten keineswegs nur ein Kavaliersdelikt sind“, betont Gloria Marjanovic von der Suchtfachambulanz. „Und weil dies kein Kavaliersdelikt ist, wird eine gute Beratung und Vorbereitung auf die MPU umso wichtiger. Auch weil es darum geht, das Wissen und Gewissen im Hinblick auf den Alkohol zu schärfen.“

Der Betroffene bekomme nach Ableisten der Strafe und nach Ende der Sperrfrist seinen Führerschein also nicht einfach auf Antrag ausgehändigt. Die Eignungszweifel müssen ausgeräumt sein. Der Betroffene muss mit Hilfe eines „Medizinisch-Psychologischen Gutachtens“ (MPU) seine Fahreignung belegen. Diese werde erst festgestellt, wenn jegliche Zweifel daran ausgeräumt sind, dass der Untersuchte zukünftig nicht mehr Kraftfahrzeuge unter Alkoholeinfluss führen wird und keinerlei weitere alkoholbedingten Beeinträchtigungen vorliegen.

Auch bei Fahrradfahren mit 1,6 %o wird eine MPU angeordnet. Die Betroffenen bleiben zwar zunächst im Besitz ihres Auto-Führerscheins, müssen aber zeitnah eine positive MPU vorweisen. Bei negativem Ausgang der MPU wird ihnen die Fahrerlaubnis entzogen und oft auch das Fahrradfahren untersagt. Nicht nur Auffälligkeiten im Straßenverkehr bedingen diese Eignungszweifel, wie Marjanovic betont. Auch andere Delikte oder Vorfälle unter Alkoholeinfluss (Notarzteinsatz mit Polizei aufgrund eines Alkoholrausches, Schlägereien unter Alkoholeinfluss etc.) können der Führerscheinstelle gemeldet werden. Hat diese somit einen berechtigen Verdacht, dass die Fahreignung in Frage gestellt ist, kann sie als unabhängige Behörde vom Betroffenen verlangen, diese Zweifel durch ein fachärztliches Gutachten bzw. eine MPU auszuräumen. Gelingt es dem Betroffenen nicht, die Zweifel auszuräumen, oder wird das Gutachten verweigert, wird die Fahrerlaubnis eingezogen.

Die Caritas-Suchtfachambulanz Augsburg-Stadt bietet nun seit 20 Jahren MPU-Vorbereitungskurse für alkoholauffällige Kraftfahrer an. Seit Jahren steht dieses Angebot übrigens auch Cannabiskonsumenten offen. Pro Jahr werden derzeit drei Kurse angeboten. Die Voraussetzung für die Teilnahme ist mindestens ein Vorgespräch. Hierbei soll abgeklärt werden, ob das Angebot zur Problembearbeitung geeignet ist und ob überhaupt die Bereitschaft und Fähigkeit zum Einhalten der Abstinenz bzw. einer Trinkpause gegeben ist.

Info und Termine:
Der nächste kostenlose MPU-Infoabend findet am 12.01.2016, um 18:30 Uhr, in den Räumen der Caritas Suchtfachambulanz Augsburg, Auf dem Kreuz 47, statt. Telefonische Anmeldung unter Tel. 0821/3156-432 ist erwünscht. Der nächste MPU-Vorbereitungskurs beginnt, unter der Leitung von der Sozialpädagogin G. Marjanovic, am Donnerstag, den 04. Februar 2016.

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