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Stand: 19.01.2015

Pressemitteilung

Kinder

Sprachtests: Mängel dürfen nicht zu Lasten von Kindern gehen!

Düsseldorf - Die schlechten Ergebnisse bei den Sprachstandserhebungen von Vierjährigen weisen nach Auffassung der Caritas in NRW auf Mängel im Testverfahren hin. Der Caritasdirektor für die Diözese Münster Heinz-Josef Kessmann forderte "alles zu tun", um die Durchführung zu verbessern. Aufgrund mangelnder Sorgfalt im Vorfeld und überhöhten Zeitdrucks sei "vielen Kindern ganz unnötigerweise - mit allen psychischen Folgen - der Eindruck vermittelt worden, den ersten wichtigen Test im Leben nicht geschafft zu haben".

Kessmann kritisierte vor allem die übereilte Einführung des Sprachtests "Delfin 4": "Eine Erprobung war nicht vorgesehen". So "blieb viel zu wenig Zeit für eine umfangreiche Validierung und Überprüfung an einer sorgfältig ausgewählten Kontrollgruppe". Viele Lehrer wiesen selbst darauf hin, dass sie keine ausreichende Unterweisung und Einarbeitung in das Verfahren erhalten hätten.

Auch habe der Test nicht unter einheitlichen Bedingungen stattgefunden, betonte Kessmann. So seien teilweise die Tests bekannt gewesen und "es wurde regelrecht geübt", in anderen Fällen "lagen die Materialien erst kurz vor der Durchführung vor". Auch die Tageszeit, zu der die Erhebung durchgeführt wurde, sei relevant im Hinblick auf die Ergebnisse: "In der Mittagszeit, nach einem anstrengenden Vormittag im Kindergarten, sind vierjährige Kinder weniger gut ansprechbar als zu anderen Tageszeiten".

Kessmann forderte jetzt grundsätzlich zu prüfen, ob dieses Testverfahren gerade für Vierjährige, die in ihrer Mitwirkungsbereitschaft sehr stark von externen Bedingungen abhängig seien, überhaupt angemessen ist. Fachliche Anfragen an die Eignung des Testverfahrens gebe es auch von Kinderärzten und Logopäden, die es für nicht geeignet halten, die schwierige Unterscheidung zwischen einer krank-haften Sprachentwicklungsstörung und einer Sprachförderbedürftigkeit zu gewährleisten.

Der Diözesan-Caritasdirektor, der auch Vorsitzender des Arbeitsausschusses Tageseinrichtungen für Kinder der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege ist, wies darauf hin, dass die notwendige Zusammenarbeit zwischen Tageseinrichtungen und Grundschulen nicht immer ganz konfliktfrei gewesen sei. Es sei gesetzlich eindeutig geregelt, dass die Durchführung der Sprachtests in der Verantwortung der Schule liege. Dies betreffe insbesondere die Feststellung des Testergebnisses und dessen Weitergabe und Erläuterung, aber auch Fragen des Datenschutzes. Die Tageseinrichtungen für Kinder würden zunehmend in die Kritik an der Sprachstandserhebung und ihrer mangelhaften Durch-führung einbezogen, "obwohl sie hier sicherlich die geringste Verantwortung tragen", unterstrich Kessmann.

Die Ergebnisse der ersten Stufe der Sprachstandserhebung für rund 180.000 Kinder im Alter von vier Jahren in Nordrhein-Westfalen hatten teilweise für große Verwunderung gesorgt: In vielen Tagesein-richtungen muss sich jedes dritte Kind in der zweiten Stufe einer erneuten Prüfung unterziehen, um den möglichen Sprachförderbedarf zu klären. In Teilen der Einrichtungen sind die Prozentzahlen der Kinder, deren Sprachfähigkeiten im ersten Anlauf nicht reichten, sogar noch deutlich höher; einzelne Einrichtungen berichten sogar, dass kein einziges Kind den Sprachtest geschafft habe. Erstaunlich ist dann aber, das gegen diesen allgemeinen Trend in einzelnen Kommunen sehr viel bessere Resultate erreicht wurden.

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