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Stand: 19.01.2015

Pressemitteilung

Bürgergeld

Schnelle Lösung im Streit um das Bürgergeld gefordert

Düsseldorf - Die Caritas in NRW fordert eine schnelle Lösung im Streit um die Bürgergeld-Reform. Nordrhein-Westfalen solle sich über den Vermittlungsausschuss für das Gelingen der Einführung des Bürgergeldes zu Anfang Januar einsetzen, bittet Dr. Frank Johannes Hensel, Sprecher der Caritasdirektoren in NRW, in einem Brief an Ministerpräsident Hendrik Wüst und Sozialminister Karl-Josef Laumann (beide CDU).

Die Reform und die mit ihr einhergehende Erhöhung der Regelsätze dürfe keinesfalls verzögert werden, schreibt Hensel, der Diözesan-Caritasdirektor im Erzbistum Köln ist. "Die streitig vorgetragenen Argumente zu Schonvermögen und Schonfristen sind nicht tragend genug, um das Gelingen der Reform auszubremsen", so der Caritas-Direktor. Das Lohnabstandsgebot und die Forderung, dass sich Arbeiten lohnen müsse, seien politischer Konsens. Auch über die Höhe des Inflationsausgleichs im Regelsatz sei man sich zwischen Regierung und Opposition längst einig.

Eine wesentliche Kritik am Bürgergeld ist, dass Bezieher*innen mit weniger Sanktionen vom Jobcenter rechnen müssen und sich deshalb nicht mehr so intensiv darum kümmern würden, eine Arbeit zu finden oder aufzunehmen.

Dabei gebe es genügend Untersuchungen, dass Sanktionen nicht dazu beitragen, dass Menschen schneller eine Arbeit annehmen, so Hensel. "Wer unerreichbar bleiben will, keine Termine einhält und Arbeit ablehnt, kann ohnehin weiterhin sanktioniert werden und hat definitiv mehr Probleme als keine Arbeit zu haben. Das bestätigen wir aus der caritativen Beratungsarbeit in diesem Feld", heißt es weiter in dem Brief Hensels an die NRW-Landesregierung. Er warnt vor Mutmaßungen und Unterstellungen zu Faulheit und berechnender Finesse.

Bürgergeldreform wissenschaftlich begleiten lassen

Auch die Kritik am Schonvermögen ist nach Ansicht der Caritas fehl am Platze. Das Schonvermögen sei eine Idee für Krisenzeiten aus der letzten CDU-geführten Legislaturperiode auf Bundesebene. Bekanntlich verfügten nur neun Prozent der neu in das Leistungsrecht fallenden Menschen über ein "verwertbares" Vermögen. "Sie mögen politisch nun noch über die Höhe streiten wollen, eine Staffelung nach Art und Zeitraum des Vermögenserwerbs ist verwaltungstechnisch keinesfalls zeitnah umsetzbar", kritisiert Hensel an die Adresse des CDU-Ministerpräsidenten.

Die Caritas in NRW rege an, die Folgen der Einführung des Bürgergeldes wissenschaftlich begleiten zu lassen und gezielte Änderungen dann vorzunehmen, wenn belastbare Erkenntnisse vorliegen. Jetzt bittet die Caritas in NRW den Ministerpräsidenten eindringlich, sich für das Gelingen der Einführung des Bürgergeldes zum 1.1.2023 einzusetzen.

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