
Am Mittwoch, den 24. September 2014 findet eine öffentliche Anhörung des Bundestagsausschusses für Gesundheit zum Entwurf des Pflegestärkungsgesetz I statt.
Der VKAD begrüßt die bisherigen Anstrengungen von Bundesregierung, Nationalem Normenkontrollrat, Bundesrat und Bundestag. Geht es doch darum, die Situation in der Pflege schon ab dem kommenden Jahr deutlich zu verbessern.
Sowohl Pflegebedürftige wie auch ihre Angehörigen und Pflegekräfte sollen von den geplanten Änderungen profitieren.
Als ein wichtiges Ziel des Pflegestärkungsgesetzes I nannte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe anlässlich der ersten Lesung im Bundestag im Juli die Verbesserung der Arbeitssituation in Pflegeeinrichtungen. Der VKAD sieht in dem aktuellen Gesetzesentwurf jedoch nur einen ersten, längst überfälligen Schritt hin zu dringend erforderlichen Verbesserungen. Weitere Maßnahmen müssen zügig folgen.
So fordert der VKAD schon seit langem die Ermöglichung einer tarifgerechten Bezahlung der ambulanten häuslichen Pflege. Die von den Krankenkassen gezahlten Vergütungen müssen es den ambulanten Diensten möglich machen, ihren Mitarbeitern tarifliche Löhne zu zahlen. Denn eine angemessene Entlohnung steigert die Attraktivität des Pflegeberufes. Sie schafft Rahmenbedingungen, die es den Pflegekräften ermöglicht, ihren Beruf dauerhaft auszuüben und dabei gesund zu bleiben.
Seit vielen Jahren bleiben allerdings die von den Krankenkassen gezahlten Vergütungen für Leistungen der häuslichen Krankenpflege hinter den tatsächlichen Kostensteigerungen zurück. Für viele tarifgebundene ambulante Pflegedienste ist eine Finanzierungslücke entstanden, ihre Existenz ist gefährdet.
Der VKAD appelliert an alle Akteure, unverzüglich eine klarstellende gesetzgeberische Ergänzung im SGB V zu schaffen. Dies wäre ein weiteres klares Signal für gute Pflege in Deutschland!
Die Pressemitteilung zum Download finden Sie am Ende des Textes.