
So weist eine aktuelle Recherche des Reporternetzwerkes correctiv.org, der Tageszeitung die Welt und des Norddeutschen Rundfunks (NDR) auf Mängel in stationären Pflegeeinrichtungen hin. Ursächlich für das in den Beiträgen gezeichnete Bild sind neben dem bereits seit Jahren vom VKAD kritisierten Prüfsystem weitere Faktoren.
Fehlende Personalbemessungsverfahren und Systemfehler im Bereich der medizinischen Behandlungspflege sind Elemente, die einen erheblichen Einfluss auf die stationären Versorgungsstrukturen haben. Beides lastet schwer auf den Schultern der Einrichtungen und ihrer Mitarbeiter.
Dabei begrüßt der VKAD erste wichtige Schritte des Gesetzgebers auf dem Weg zur Findung eines Personalbemessungsverfahrens. Allerdings ist das Jahr 2020 als Zielmarke in viel zu weiter Ferne um jetzt schon eine spürbare Hilfe für viele heute bereits überlastetet Pflegekräfte zu sein. Hier fordert der VKAD praktikable Zwischenlösungen mit einer schnell einsetzenden Wirkung. Eine Überbrückungsmaßnahme bis zur Einführung eines Personalbemessungsverfahrens könnte die Umwidmung des Pflegevorsorgefonds in einen Pflegepersonalfonds darstellen.
Die Rückführung der medizinischen Behandlungspflege als Leistung der Krankenkasse auch für alle die Patientinnen und Patienten, die in stationären Einrichtungen leben, ist ein weiterer wichtiger Baustein zur Entspannung der Situation.
Ursprünglich als Zwischenlösung zur Verwaltungsvereinfachung bei Einführung der Pflegeversicherung gedacht, wird auch heute noch der Aufwand der stationären Einrichtungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege aus der Pflegeversicherung vergütet. Dabei wurde nie der tatsächliche Aufwand, den die Einrichtungen haben, berücksichtigt. Dieser steigt jedoch seit Jahren rasant an.
Darüber hinaus ist ein sozialethisches Problem entstanden. Sowohl zu Hause lebende Patientinnen und Patienten wie auch die im Heim lebenden zahlen gleichermaßen ihre Beiträge in die Krankenkasse ein. Allerdings erhalten nur die daheim Versorgten diese Leistungen als häusliche Krankenpflege von ihrer Krankenkasse. Da die Pflegeversicherung als Teilkaskoversicherung konzipiert ist tragen die im Heim lebenden Menschen zum Teil die Kosten ihrer Behandlungspflege selbst mit. So sparen die Krankenkassen auf Kosten der Betroffenen und der Pflegekräfte.
Der VKAD ruft den Gesetzgeber dazu auf, endlich für die drei Problemfelder: den "Pflege-TÜV", eine Zwischenlösung bis zur Findung eines Personalbemessungsverfahrens sowie die Wiedereingliederung der medizinischen Behandlungspflege für alle Menschen in den Leistungsbereich der Krankenkassen, anzugehen.