
"Wir freuen uns, dass sich die Politik endlich auf den Weg macht, einen folgenschweren Systemfehler in der Finanzierung der Pflege zu korrigieren." erklärt Dr. Hanno Heil, Vorstandsvorsitzender des VKAD. Die in den stationären Pflegeheimen geleistete ärztlich angeordnete Behandlungspflege an den BewohnerInnen ist seit Einführung der Pflegeversicherung nicht von den Krankenkassen finanziert worden. Damit sind die HeimbewohnerInnen im Vergleich zu den in ihren eigenen Wohnungen gemäß ärztlicher Verordnung gepflegten PatientInnen benachteiligt. Denn die medizinisch notwendigen jedoch nicht finanzierten Pflegeleistungen können nur mit einer viel zu hohen Arbeitsdichte für die Mitarbeitenden in den Heimen und mit steigenden Eigenanteilen für die Pflegebedürftig geleistet werden . Angesichts der wachsenden Zahl an vielfach erkrankten BewohnerInnen, ist es ein wichtiges Signal der Politik an die Pflegenden und an alle PatientInnen dem steigenden Bedarf in der medizinischen Behandlungspflege mit zusätzlichem Personal abhelfen zu wollen.
Die nun verhandelten 8000 zusätzlichen Stellen sind jedoch bei weitem nicht ausreichend, um den Bedarf von ca. 52.000 Vollzeitstellen für diese Aufgabe zu decken. Der VKAD hatte in einer Studie im vergangen Jahr das Volumen der erbrachten Behandlungspflege in den Pflegeheimen auf ca. 3 Mrd. Euro beziffert. Das entspricht ca. 52.000 Vollzeitstellen.
"Wenn man den richtigen Weg einschlägt, sollte man ihn mit einem mutigen ersten Schritt beginnen" meint Dr. Hanno Heil. Ziel der Koalitionsverhandlungen müsse es sein, in diesem ersten Schritt Mittel für rund 17.000 Stellen bereitzustellen. Das entspräche je nach Verteilmodus etwas mehr als einer Vollzeitstelle je Heim. Damit liege man noch am unteren Ende der wissenschaftlichen Berechnungen für die bisher nicht aus der Krankenversicherung finanzierte Behandlungspflege. Mit einer vertieften Forschung müsse dann das Gesamtvolumen noch exakter berechnet werden, um konsequent diese Gerechtigkeitslücke in der Pflege komplett zu schließen.