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Stand: 19.01.2015

Pressemitteilung

Insolvenzberatung braucht dringend mehr Geld

 

Augsburg, 23.11.2009 ( pca ). 790.000 Personen bzw. 6,7 Prozent der erwachsenen Bevölkerung sind in Bayern überschuldet. Doch die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Bayern erreichen nur 10 bis 15 Prozent der betroffenen Personen, für die eine Verbraucherinsolvenz in Frage kommt. Der Grund: Die Insolvenzberatungsstellen erhalten nur eine nach Anzahl der Gläubiger gestaffelte Fallpauschale, unabhängig davon wie kompliziert und zeitaufwendig ein Fall ist. Da aber die BeraterInnen bereits auf Hochtouren arbeiten und ihr Limit an Beratungszeiten schon seit längerem erreicht haben, können nicht noch mehr von Insolvenz betroffene Personen beraten werden. Wartezeiten bis zu einem dreiviertel Jahr bis zu ersten Beratung sind deshalb keine Seltenheit mehr.

Die Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern, der auch die Caritas angehört, forderte deshalb am Montag bei ihrer 10. Jahrestagung in Augsburg die Erhöhung der Fallpauschalen um 15 Prozent und eine langfristige Sicherstellung der Finanzierung, um mehr Personal einstellen zu können. „Das wird dringend nötig sein, da wir wegen der Wirtschafts- und Finanzkrise eine wachsende Zahl von Arbeitslosen haben werden. Und Arbeitslosigkeit ist einer der Hauptgründe, weshalb Menschen in die Überschuldung abstürzen“, sagte Regina Hinterleuthner, Sprecherin der Caritas-SchuldnerberaterInnen in Bayern.

Für den laufen Haushalt hat die Bayerische Staatsregierung 4,2 Millionen Euro für die Insolvenzberatung zur Verfügung gestellt. Bei insgesamt höchstens 6.000 möglichen Beratungen im Jahr und einer durchschnittlichen Fallpauschale von 500 Euro wird diese Summe nicht völlig ausgeschöpft werden können. Die Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft befürchten deshalb, dass künftig weniger Geld statt mehr zur Verfügung gestellt wird. Hilmar Mainberger , zuständiger Referent vom bayerischen Sozialministerium, und Brigitte Meyer (FDP), Vorsitzende des Sozialausschusses des Bayerischen Landtages, wollen nicht nur dazu beitragen, dass es nicht dazu kommt, sondern vielmehr die Anliegen der Landesarbeitsgemeinschaft mit tragen. Mainberger wies allerdings auf einen Gründungsfehler hin. Während die Schuldnerberatung in die Zuständigkeit der Kommunen falle, sei der Freistaat für die Finanzierung der Insolvenzberatung zuständig. „Deshalb haben wir die fortwährende Diskussion, wer wie viel zahlen muss.“

 

Infos:

Seit zehn Jahren gibt es im deutschen Techt die Möglichkeit des Verbraucherinsolvenzverfahren für Privatpersonen. Nach einem sechsjährigen Verfahren kann bei Wohlverhalten eine Restschuldbefreiung erfolgen. In Bayern haben seitdem 63.000 Verbraucher davon bislang Gebrauch gemacht. In 2008 haben die Caritas-Beratungsstellen 3.374 Fälle bearbeitet. Insgesamt waren es in Bayern über 5.800 Fälle. Die Caritas im Bistum Augsburg hat elf Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen.  

 

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