Caritasdirektor Matthias Mitzscherlich.Foto: Andreas Schuppert
Neben Matthias Mitzscherlich wurden Dirk Hucko (Caritasverband Düren-Jülich), Renate Jachmann-Willmer (Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverband) und Schwester Regina Pröls (St. Franziskusschwestern) in diese Funktion gewählt. Die Vizepräsident_innen unterstützen und beraten die Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa bei ihrer Amtsführung. Matthias Mitzscherlich wurde der Vorsitz der Arbeitsrechtlichen Kommission (AK, siehe Stichwort) übertragen.
Zu den Aufgaben gehören dabei die Leitung der Sitzungen der Bundeskommission der AK, die Tariffindung für die fast 700.000 Mitarbeitenden der Caritas sowie die Bearbeitung des kirchlichen Arbeitsrechts und die Zukunft des Dritten Weges als inhaltliche Schwerpunkte. "Darüber hinaus werde ich die Perspektiven der Diözesancaritasverbände und die sozial- und fachpolitischen Anliegen auf Landesebene in die Arbeit des Präsidiums einbringen", erklärt Matthias Mitzscherlich.
Die Delegiertenversammlung mit knapp 200 Mitgliedern ist der Souverän des Deutschen Caritasverbandes. Die Delegierten vertreten alle Mitgliedergruppen des Verbandes und kommen jedes Jahr zusammen. In diesem Jahr, in dem der Gesamtverband sein 125-jähriges Jubiläum feiert, fand die Versammlung vom 11. bis 13. Oktober in Limburg statt - nicht zufällig, denn der Gründer des Deutschen Caritasverbandes, Lorenz Werthmann (1858 bis 1921), stammte aus dem Bistum Limburg.
Neben den anstehenden Wahlen beschäftigte sich das Gremium unter anderem mit der ökologischen und digitalen Transformation der Caritas, mit dem Zusammenspiel freiwilligen und beruflichen Engagements sowie dem kirchlichen Arbeitsrecht.
Mehr Infos zur Delegiertenversammlung in der Presseinformation des Deutschen Caritasverbandes.
Andreas Schuppert
Stichwort: Arbeitsrechtliche Kommission (AK)
Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) ist zuständig für die Gestaltung des kirchlichen Arbeitsvertragsrechts, das für die mehr als 25.000 Dienste und Einrichtungen der Caritas gilt. Diesen Auftrag erfüllt sie auf Basis einer eigenen Ordnung, die von der Delegiertenversammlung des Deutschen Caritasverbandes beschlossen wurde.
In allen Kommissionen sitzen gleich viele Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeiter- und der Dienstgeberseite. Beschlüsse zur Änderung der Arbeitsbedingungen können nur mit einer Dreiviertelmehrheit der Mitglieder jeder Kommission gefasst werden.
Die Arbeitsrechtliche Kommission besteht aus einer Bundeskommission und aus sechs Regionalkommissionen. Sie hat einen Vorsitzenden und wird von Leitungsausschüssen beider Seiten geleitet.
Die Bundeskommission ist örtlich und sachlich bundesweit umfassend zuständig mit Ausnahme der Bereiche, die ausschließlich den Regionalkommissionen zugewiesen sind. Sie setzt sich aus je 28 Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeitenden und der Dienstgeber zusammen.
Quelle: Deutscher Caritasverband