Augsburg,
16.03.2007
(
pca
)
.
Diözesan-Caritasdirektor Prälat Peter C. Manz ist ab sofort als
geschäftsführender Direktor alleiniger Vorstand des Caritasverbandes für die
Diözese Augsburg e.V. Bislang bildeten sieben Personen den Vorstand, dem
u.a
. Weihbischof Josef Grünwald als Vorsitzender und Prälat
Manz als Diözesan-Caritasdirektor angehörten. Die Umstrukturierung in der
Führungsebene ergibt sich aus der neuen Satzung des katholischen
Wohlfahrtsverbandes, der jetzt auch das Augsburger Registergericht zustimmte.
Mit der
Verschlankung
in der Führungsebene ist gleichzeitig eine
deutliche Stärkung des Aufsichtsrates verbunden, der bei dem katholischen
Wohlfahrtsverband „Caritasrat“ heißt. Während nach der alten Satzung die
Vorstandsmitglieder auch im früheren Diözesancaritasrat vertreten waren,
schreibt die neue Satzung die personelle Trennung von Vorstand bzw.
Geschäftsführung und Caritasrat vor.
Die
Kontroll- und Aufsichtsfunktion des Caritasrates wird zudem dadurch gestärkt,
dass kein Angestellter des Diözesan-Caritasverbandes Mitglied des Caritasrates
sein darf und somit automatisch verhindert wird, dass Interessenskonflikte
entstehen können.
Neben dem
Vorstand und dem Caritasrat wird auch
die Delegiertenversammlung (früher
Vertreterver-sammlung
)
als dritte Säule aufgewertet. Aus ihren Reihen werden wie schon zuvor
u.a
. die Mitglieder des Caritasrates gewählt. Neu ist aber,
dass sie nunmehr in
verschlankter
Form jährlich
zusammentritt. Die Vertreterversammlung kam nur alle drei Jahre zusammen.
Die Änderung
der Satzung hatten Vorgaben des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im
Unternehmensbereich (
KonTraG
), des Transparenz- und
Publizitätsgesetzes (
TranPuG
), des Deutschen
Corporate
Governance-Kodexes
sowie der Handreichung
des Verbandes der Diözesen Deutschlands und der Kommission für
caritative
Fragen der Deutschen Bischofskonferenz „Soziale
Einrichtungen in katholischer Trägerschaft und wirtschaftlicher Aufsicht“ vom
2. Februar 2004 nötig gemacht.