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Stand: 19.01.2015

Pressemitteilung

Migration und Integration

Caritas in NRW fordert umfassende humanitäre Bleiberechtsregelung

Düsseldorf - Die Caritas in NRW hat eine Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Ausländer gefordert, die humanitären wie integrativen Aspekten wirklich gerecht wird. In einem Brief an NRW- Innenminister Ingo Wolf (FDP) appellieren die Diözesan-Caritasverbände in Nordrhein-Westfalen, die Innenministerkonferenz möge eine Bleiberechtsregelung vereinbaren, die "die menschlich unzumutbare und politisch unverantwortliche Praxis der so genannten Kettenduldungen beendet." Eine politische Lösung, die in dieser Frage die deutliche Orientierung am christlichen Menschenbild zugunsten vorder-gründiger Nützlichkeitserwägungen vermissen ließe, wäre ein fatales gesellschaftliches und kulturelles Signal, warnt die Caritas. Die Innenministerkonferenz tagt vom 15.-17. November in Nürnberg.

In Nordrhein-Westfalen leben rund 60.000 der bundesweit fast 200.000 geduldeten Ausländerinnen und Ausländer. Sie erhalten häufig nur kurzfristige Duldungsbescheide und müssen ständig mit einer Ausreiseaufforderung und Abschiebeandrohung rechnen. "Wie wir aus den Beratungskontakten unserer Fachdienste sehr genau wissen, führt dieser Zustand dazu, dass wertvolle Jahre für diese Menschen und ihre Integration in unsere Gesellschaft vergeudet werden", schreibt die Caritas.

Die betroffenen Menschen ohne geregelten Aufenthaltstitel sind nach Erfahrungen der Caritas häufig psychisch stark belastet und nicht selten krank. Sie sind häufig nicht in der Lage, die gesetzlichen oder praktischen Hürden zu erlaubter Arbeitsaufnahme zu überwinden oder sich zu einer freiwilligen Rückkehr zu entscheiden. Vor diesem Hintergrund - so die Caritas - könne gar nicht genug anerkannt werden, dass Kinder aus Duldungs-Familien nicht selten schulische Erfolge verzeichnen. Dies sei ein Indiz dafür, dass bei gleichen (Lern-)Bedingungen Geduldete ihre Chance beim Schopf fassen, schreibt die Caritas.
Gerade die vielen Kinder und Jugendlichen, die bereits in Deutschland geboren und aufgewachsen und hier gut integriert seien, bräuchten jetzt "ein wichtiges integrationspolitisches Signal, eine echte Chance zur gesellschaftlichen Beteiligung", fordert die Caritas.

Kriterien für eine humanitäre und integrative Bleiberechtsregelung

Die Caritas in NRW fordert ein Aufenthaltsrecht für Geduldete, die sich seit mindestens fünf Jahren in Deutschland aufhalten. Für Familien mit kleinen Kindern sowie für alte, schwer kranke und behinderte Menschen sollen drei Jahre Aufenthaltsdauer ausreichen.

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollen bereits nach zwei Jahren Aufenthaltsdauer in Deutschland bleiben dürfen, traumatisierte Menschen sollen sofort eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, damit ihr Heilungsprozess unverzüglich beginnen kann.

Geduldete, die arbeitslos sind oder ergänzende soziale Hilfen bekommen, sollen nach Auffassung der Caritas in NRW deswegen nicht von einer Bleiberechtsregelung ausgeschlossen werden. Denn "erst die geregelte Aufenthaltserlaubnis schafft die rechtliche Voraussetzung, den Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten", so die Caritas.

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