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Stand: 19.01.2015

Pressemitteilung

NRW-Koalitionsverhandlung

Caritas fordert Wege zu mehr Klimaschutz bei stationären Einrichtungen

Grüne und CDU müssten in ihren Koalitionsverhandlungen Wege vereinbaren, wie die Klimaziele auch von Altenheimen und Behinderteneinrichtungen erreicht werden könnten. Dafür müssen sich die Refinanzierungsbedingungen und Planungsauflagen ändern.

"Bei vielen Gebäuden gibt es ein großes Energie-Einsparpotential und wir sehen bei den Trägern einen enormen Willen zum Klimaschutz", sagt Esther van Bebber, Diözesan-Caritasdirektorin im Erzbistum Paderborn. Doch der enge Finanzrahmen, Hürden in Genehmigungsverfahren und behördliche Auflagen bei Neu- und Umbauten verzögerten oder verhinderten sinnvolle Maßnahmen für den Klimaschutz.

"Leider laufen auch vielfältige Förderprogramme von Bund und Ländern bei Sozialimmobilien der Alten- und Behindertenhilfe ins Leere, da die vorausgesetzte anteilige Eigenfinanzierung im Gemeinnützigkeitsrecht und bei anderen gesetzlichen Vorgaben nur unzureichend angelegt ist", kritisiert van Bebber. Die Träger von Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen würden von der Partizipation an Zinsvergünstigungen und Tilgungszuschüssen geradezu ausgeschlossen.

"Wenn jetzt Grüne und CDU in Nordrhein-Westfalen Koalitionsverhandlungen aufnehmen, sind dringend konkrete Vereinbarungen notwendig, um Klimaschutz-Maßnahmen in Einrichtungen der stationären Altenhilfe und Behindertenhilfe finanzierbar zu machen", fordert van Bebber. Bislang würde die angestrebte Klimawende im Sozialsektor durch die gesetzlichen Refinanzierungsbedingungen quasi konterkariert. Insbesondere die vom Land bislang gesetzte Baukostenhöchstgrenze lasse zahlreiche energetische Maßnahmen nicht zu.

Entscheidend für mehr Nachhaltigkeit sei der infrastrukturelle und organisatorische Aufbau der Einrichtungen, denn der CO2-Fußabdruck der in Einrichtungen betreuten Menschen werde nur zu einem sehr geringen Anteil durch deren individuelles Verhalten wie Konsumentscheidungen oder Reisen beeinflusst, betont die Diözesan-Caritasdirektorin.

Praxisbeispiel Photovoltaik:

Einsparungen von bis zu 30 Prozent des Stromverbrauchs sind in Heimen schon heute möglich. Dieses Einsparpotential ist nicht hoch genug zu schätzen, denn die Stromverbrauchskurve eines Altenheimbetriebes verläuft kongruent zur Sonneneinstrahlung. Im Gegensatz zu Eigenheimen mit ihrem hohen Stromverbrauch am Abend, wenn gekocht oder gewaschen und getrocknet wird, der Fernseher läuft und das Internet genutzt wird, wird der eigenproduzierte Strom im Bewohneralltag der Einrichtungen bereits den Tag über verbraucht. Die oft angeführte Überlastung des Stromnetzes durch das zeitliche Auseinanderfallen von Stromeinspeisung und -verbrauch trifft gerade auf Pflegeeinrichtungen nicht zu.

Rund 169.000 Menschen in NRW werden in Einrichtungen vollstationär betreut - Tendenz steigend (Landesbetrieb IT.NRW 2019). Ein stationärer Pflegeplatz verursacht ca. 8 Tonnen CO2/Jahr. Zur Erreichung des 1,5 Grad-Ziels des Pariser Klimaabkommens müssen Einrichtungen ihre Emissionen bis zum Jahr 2050 um rund 90 Prozent auf max. eine Tonne/Jahr pro Platz reduzieren.

Hinweis

Ein detailliertes Positionspapier unter www.caritas-nrw.de/aktuelles/stellungnahmenundpositionen/stellungnahmenundpositionen

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