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Stand: 19.01.2015

Pressemitteilung

Kindertagesbetreuung

Caritas begrüßt Einigung beim geplanten Kindergartengesetz

Düsseldorf - Das Konzept für ein neues Kindergartengesetz steht: Landesregierung, Landesarbeits-gemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (LAG FW), kommunale Spitzenverbände und die Kirchen haben ihre Verhandlungen mit einem Kompromiss abgeschlossen. Ein "Konsenspapier" benennt die "Eckpunkte der zukünftigen Finanzierungsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder und der Förderung der Kindertagespflege". Kernpunkte sind die Umstellung der Förderung auf so genannte Kindpauschalen und die Absenkung des Trägeranteils der Kirchen. Erstmals will das Land auch die Tagespflege fördern.

"Es ist der Freien Wohlfahrtspflege gelungen, die Voraussetzungen für ein differenziertes und quali-fiziertes Angebot in der Trägerstruktur zu erhalten", betonte der Münsteraner Diözesan-Caritasdirektor Heinz-Josef Kessmann. Kessmann war als Vorsitzender des LAG-Arbeitsausschusses Kindertages-einrichtungen direkt an den Verhandlungen beteiligt. Die Höhe der Kindpauschalen und damit der Betreuungsschlüssel seien abhängig vom Alter der Kinder, der Gruppengröße und den Öffnungszeiten der Einrichtung, sagte Kessmann. Der Ausbau von Plätzen für Unter-3-Jährige sei jetzt einfacher zu realisieren.

Der Anteil der kirchlichen Träger an der Finanzierung ihrer Kindergärten wird von bisher 20 auf 12 Prozent abgesenkt. Dies hatte Ministerpräsident Jürgen Rüttgers bei seinem Amtsantritt zugesagt. Die übrigen Wohlfahrtsverbände tragen wie bisher 9 Prozent Eigenanteil, bei Elterninitiativen beträgt der Eigenanteil nach wie vor 4 Prozent. Er sei überzeugt, sagte Kessmann, dass die Arbeit am Gesetzentwurf und die Beschlussfassung des Landtags "von der bisherigen guten und partnerschaftlichen Zusammenarbeit aller Beteiligten" profitieren werde. Das Landeskabinett will sich heute mit dem Kompromiss befassen.

Künftig soll es drei unterschiedliche Gruppentypen geben. Eine Kindergartengruppe von zwei bis sechs Jahren umfasst 20 Kinder, die von zwei Erzieherinnen betreut werden. Bei einer wöchentlichen Öffnungszeit von 25 Stunden wird diese Gruppenform mit 85.774 Euro gefördert, bei 35 Stunden sind es 114.934 Euro und bei 45 Stunden 147.395 Euro. Neu ist die Gruppenform II für Kinder zwischen ein und zwei Jahren mit neun bis elf Kindern. Hier belaufen sich die Pauschalbeträge auf 88.417, 118.634 bzw. 152.152 Euro. In der Gruppenform III betreuen eine Fachkraft und eine weitere Betreuerin 24 bis 26 Kinder im Alter zwischen drei und sechs Jahren. Die Pauschale bei einer Öffnungszeit von 25 Stunden beträgt 79.131 Euro und bei 35 Stunden 105.634 Euro. Bei 45 Stunden werden die Gruppen kleiner, die Pauschale beträgt dann für 19 bis 21 Kinder 135.437 Euro.

Landesregierung, Kirchen und Verbände hatten nach anfänglichen Irritationen im Juli 2006 eine gemeinsame Vereinbarung getroffen, im Hinblick auf die finanziellen Eckdaten die jetzt gefundene konsensfähige Grundlage für das Gesetzgebungsverfahren zu schaffen "mit dem Ziel, Bildung, Erziehung und Betreuung für Kinder im frühen Kindesalter zu stärken".

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