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Stand: 19.01.2015

Pressemitteilung

Migration und Integration

Bleiberechts-Kompromiss hilft den Schwächsten nicht

Köln - "Den Schwächsten unter den Schutzbedürftigen wird die Vorlage zum Bleiberecht für Geduldete nicht helfen", kritisiert Dr. Frank Johannes Hensel die neue bundesgesetzliche Regelung. Der Direktor des Diözesan-Caritasverbandes für das Erzbistum Köln e.V. warnt vor Euphorie, nachdem sich die Bundesregierung und Vertreter der Länder auf einen Kompromiss verständigt haben. Positiv sei ohne Frage die Verlängerung der Frist zur Arbeitsplatzsuche bis Ende 2009. "Das ist ein Zeitrahmen, der trotz hoher Arbeitslosigkeit, zumindest eine echte Chance bietet, eine Erwerbsarbeit zu finden, die den Lebensunterhalt sichert", glaubt Hensel.

Allerdings blieben damit Erwerbsunfähige, Alte und Traumatisierte außen vor. "Der Kompromiss berücksichtigt in diesem Punkt die Caritas-Forderungen für die besonders Schwachen und Schutz-bedürftigen überhaupt nicht", stellt der Diözesan-Caritasdirektor fest.

Die Fußangeln der Regelung verstecken sich in den gesetzlich vorgesehenen Ausschlussgründen, die es ermöglichen, dass Betroffene auf vielfache Weise von der Gewährung des Bleiberechts ausgeschlossen werden. Hierzu gehören etwa die Bedingungen zum eigenständigen Aufenthaltsrecht von in Deutschland aufgewachsenen und integrierten Kindern ab 14 Jahren. Kinder von z. B. arbeitslosen Eltern erhalten das Recht ausgerechnet dann, wenn Vater und Mutter ausreisen. "Das widerspricht massiv dem Rechts- und Glaubensverständnis, das wir als Wohlfahrtsverband der katholischen Kirche von Schutz und Einheit der Familie haben", betont Hensel. Im Übrigen müsse man den Gesetzesentwurf im Einzelnen genau prüfen. Die Caritas wird sich dafür stark machen, dass sowohl in die Ausgestaltung des Gesetzes als auch in seine Anwendungspraxis Verbesserungen einfließen.

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