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Stand: 19.01.2015

Pressemitteilung

Caritas in NRW

Asylstatus erfolgreich eingeklagt

Düsseldorf/Wiesbaden - Jamal N.* hat vor Gericht gegen die Bundesrepublik Deutschland gewonnen. Unterstützt wurde er von der Caritas in NRW. N*, syrischer Flüchtling, hatte vor Gericht auf die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geklagt. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschied mit Urteil vom 15.12.2021, dass ihm der Status eines Flüchtlings zuerkannt werden muss und erlegte die Verfahrenskosten dem BAMF auf.

Bei dem Verfahren handelt es sich um den ersten abgeschlossenen Prozess, den die Diözesan-Caritasverbände NRW aus ihrem gemeinsamen Rechtshilfefonds unterstützt hatten. Aus dem Fonds sollen Musterklagen von Asylsuchenden finanziert werden, die sich gerichtlich gegen restriktive Behördenentscheide zur Wehr setzen wollen, dies aber aufgrund des Prozesskostenrisikos nicht können oder wollen. Ziel der Caritas ist es dabei letztlich, die richterliche Entscheidungspraxis zu flankieren und durch wegweisende Gerichtsentscheidungen einen Beitrag zur Rechtsfortbildung zu leisten.

Die Caritas in NRW übernimmt dabei die Kosten für eine potentielle Musterklage nur unter strengen Bedingungen. So müssen die Verfahren Aussicht auf Erfolg haben und sich als Musterprozess eignen. Die klagende Person muss zudem Prozesskostenhilfe beantragen und sich verpflichten, erstattete Kosten ihrerseits dem Rechtshilfefonds zurückzuzahlen, wenn der Prozessausgang erfolgreich war.

Politisches Ziel: Verschärfungen im Migrationsrecht auf den Prüfstand stellen

Die in den letzten Jahren erfolgten Gesetzesverschärfungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht - nicht selten im "Hau-Ruck-Verfahren" - haben nach Erkenntnis der Caritas-Fachdienste für Migration und Integration in vielen Einzelfällen zu Rechtsunsicherheit geführt. Gleichzeitig lastet auf den Behörden politischer Druck, restriktiv zu entscheiden. Das geht zu Lasten der Rechte und Zukunftsperspektiven von Menschen, die um ein Aufenthaltsrecht in Deutschland kämpfen.

Der Caritas geht es darum, behördliche Entscheidungen und auch einige der gesetzlichen Verschärfungen des sogenannten Migrationspaketes zum Gegenstand gerichtlicher Überprüfung zu machen. Mit dem Rechtshilfefonds sollen betroffene Personen ermutigt werden, den Klageweg einzuschlagen und gleichzeitig wird den mit den Verfahren betrauten Anwälten eine dem Arbeitsaufwand angemessene Vergütung gesichert, so dass sie das Verfahren auch annehmen können.

Der Fonds ist zudem gedeckelt, die Auswahl der konkreten Verfahren treffen die Rechtsberaterinnen und Anwälte der fünf Diözesan-Caritasverbände gemeinsam.

Jamal N.* war vom syrischen Militär desertiert und nach Deutschland geflohen. Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte er lediglich subsidiären Schutz wegen des Bürgerkriegs in Syrien erhalten, im Übrigen war sein Antrag auf Asyl abgelehnt worden. Dagegen hat er geklagt. Das Gericht glaubte ihm, dass ihm bei der Rückkehr nach Syrien Verhaftung und Folter oder gar Exekution durch das Regime droht. Deswegen muss ihm nach §3 des Asylgesetzes die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt werden, so das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist. Die finanzielle Unterstützung durch die Caritas ist nun nicht mehr erforderlich.

* Name ist der Caritas bekannt.
Aktenzeichen des Verfahrens: 6 K 823/20.WI.A

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