Double-Opt-In Funktionalität: Insbesondere juristisch relevant für den Versand von Newsletter an externe Zielgruppen.
Der Eintrag in die Abonnentenliste muss von dem Abonnenten in einem zweiten Schritt bestätigt werden. Hierzu wird eine E-Mail-Nachricht mit Bitte um Bestätigung an die eingetragene Kontaktadresse gesendet. Handelt es sich um ein echtes, das heißt erwünschtes Opt-in, bekommt der Abonnent eine Bestätigung seiner angegebenen Kontaktdaten. Handelt es sich dagegen um einen missbräuchlich erfolgten Eintrag, kann sich der unfreiwillige Abonnement-Kandidat vor einem Eintrag in die Abonnementliste schützen, indem er auf die Bestätigungsanfrage nicht reagiert.
Eine Registrierung wird erst dann wirksam, wenn sie bestätigt wird. Dieses Verfahren ist empfehlenswert, wenn der Newsletter zum Abonnement auf der Webseite eingebunden werden soll.
Bitte beachten Sie: Der Versand an Abonnenten, die ihre Zustimmung für den Erhalt des Newsletters nicht gegeben haben, ist strafbar.
Der Abonnent kann den Newsletter auch mit jedem erhaltenen Newsletter wieder abbestellen.