Zugang zu Kindertagesstätten für alle benachteiligten Kinder sichern
Um Bildungschancen von benachteiligten Kindern und Jugendlichen zu verbessern, sind präventive Bildungs- und Unterstützungsangebote (beispielsweise Frühe Hilfen) auszubauen. Der vereinbarte Ausbau der Kinderbetreuung muss – auch aus Gründen der Eröffnung von Bildungschancen – durchgesetzt werden. Hierbei ist nicht nur auf die Quantität der Betreuung, sondern auch auf die Qualität zu achten. Der Bericht wiederholt die Erkenntnis, dass in Deutschland die soziale Herkunft den Bildungserfolg eines Kindes zu stark prägt. Kinder bildungsferner oder einkommensschwacher Eltern besuchen nach dem Bericht Kindertageseinrichtungen seltener und kürzer. Hier werden Bildungschancen verpasst. Die Caritas nimmt sich auch selbst in die Pflicht, die Arbeit in den Kindertageseinrichtungen spezifischer auf benachteiligte Kinder auszurichten.
Ganztagsschulen ausbauen
Die Caritas unterstützt die Forderung der Bundesregierung nach einem Ausbau der Ganztagsschulen (vgl. die bildungspolitischen Positionen des DCV unter www.caritas.de/bildungspolitische_position_2011). Der Bericht stellt fest, dass sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche am ehesten schulische Angebote der Freizeitgestaltung in Anspruch nehmen, wenn diese kostenfrei sind. Ganztagsschulen bieten die Möglichkeit, Kinder individueller zu fördern (etwa durch individuelle Lernpläne) und gerade benachteiligten jungen Menschen kostenfreie sportliche, musische und kulturelle Angebote zu eröffnen.
Zahl der Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss wirksam verringern
Um die Zahl der Schulabgänger(innen) ohne Hauptschulabschluss wirksam zu verringern, müssen Bund und Länder die lokale Ebene dabei unterstützen, fördernde Maßnahmen für Kinder und Eltern einzurichten. In diesem Zusammenhang müssen auch Kooperationen zwischen Bund und Kommunen im Bildungsbereich in stärkerem Maße verfassungsrechtlich ermöglicht werden. Auch die Einflüsse der jeweiligen Bildungssysteme der Länder auf die Quote sind zu analysieren. Der Anteil der Schulabgänger(innen) ohne Hauptschulabschluss ist von acht Prozent im Jahr 2006 auf 6,5 Prozent im Jahr 2011 zurückgegangen. Gleichwohl bestehen nach einer Datenanalyse der Caritas vor Ort erhebliche Unterschiede: Die Quoten für das Jahr 2009 schwanken je nach Region zwischen den Extremwerten von 2,4 Prozent bis 26,6 Prozent. Neben dem Bildungssystem sind die örtlichen Bedingungen dafür ursächlich. Wo ein politischer Wille besteht, diese zu verbessern, haben sich folgende Maßnahmen als effektiv zur Verringerung der Quote erwiesen: Kooperationsstrukturen zwischen den Beteiligten, frühe, präventive Unterstützung der Kinder und ihrer Familien, verlässliche Schulsozialarbeit, intensive Begleitung schulmüder Jugendlicher sowie eine frühe Berufsorientierung sind hier wichtige Schritte (vgl. Deutscher Caritasverband: Studie zu Bildungschancen – Was wirklich zählt, www.caritas.de/bildungschancen).
Lernförderung für benachteiligte Schüler erweitern
Die Lernförderung in den Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche im Transferleistungsbezug sollte auch zum Erreichen einer besseren Schulartempfehlung abrufbar sein. Das Land Nordrhein-Westfalen hat dies bereits in seiner Arbeitshilfe grundsätzlich ermöglicht. Derzeit ist sie ansonsten nur bei Versetzungsgefahr vorgesehen. Nach dem Bericht nehmen nur zwei Prozent der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen die Lernförderung in Anspruch. Hier besteht Nachbesserungsbedarf, damit die Abhängigkeit der Bildungschancen eines Kindes von der sozialen Herkunft abgemildert wird.