Kommentar

Klimaschutz im Altenheim

Landesregierung muss handeln

Porträt: Dr. Frank Johannes HenselDr. Frank Johannes Hensel

Denn diese werden, wie es darin geschrieben steht, "bisher beim Klimaschutz zu wenig beachtet".

Längst haben die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen die Herausforderung angenommen, in ihren Einrichtungen des Gesundheitswesens die Emission von Treibhausgasen zu senken. Schließlich drängt die Zeit. Doch sobald es um die energetische Sanierung von Altenheimen und Einrichtungen der Behindertenhilfe geht, werden sie von Refinanzierungsbedingungen und Planungsauflagen ausgebremst. Enge Finanzrahmen und Hürden im Genehmigungsverfahren verzögern und verhindern momentan noch die sinnvollen Maßnahmen für den Klimaschutz.

Ohne Zweifel liegen große Einsparpotenziale in der energetischen Sanierung der Gebäude. Der CO2-Fußabdruck kann allein durch Verhaltensänderungen von Personal und Bewohnern nicht durchschlagend genug verringert werden. Umso frustrierender, dass Förderprogramme von Bund und Ländern bei Sozialimmobilien oft ins Leere laufen, da die anteilige Eigenfinanzierung nicht aus dem Betrieb erwirtschaftet werden kann bzw. darf. Es ist fatal, wenn Träger dadurch auf klimafreundliche Modernisierungen verzichten.

Rund acht Tonnen CO2 pro Person pro Jahr verursacht ein stationärer Pflegeplatz im Durchschnitt. Etwa 169000 Menschen in NRW werden in Einrichtungen vollstationär betreut. Zum Vergleich: Zur Erreichung des 1,5-Grad-Ziels des Pariser Klimaabkommens müssten alle Einrichtungen ihre Emissionen bis zum Jahr 2050 auf maximal eine Tonne pro Platz reduzieren. Der Klimawandel wartet das nicht ab.



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