Gut zu wissen

Link-Tipps

Links für Ratsuchende Eltern und Familien

Beratungen für Erwachsene

  • Wer online Rat und Hilfe bei Fragen zu Ehe und Familie sucht, findet hier Angebote der Ehe-, Familien- und Lebensberatung in verschiedenen Regionen: www.katholische-eheberatung.de
  • Bei der Telefonseelsorge finden Sie Hilfe, Beratung und Begleitung in schwierigen Lebenssituationen - 24 Stunden am Tag: www.telefonseelsorge.de
  • Außerhalb der unten genannten Räume oder Organisationen besteht die Möglichkeit, bundesweite Angebote zu nutzen www.das-beratungsnetz.de und www.bke.de

Jugendliche und ältere Kinder können sich unter folgenden Adressen über aktuelle Themen informieren oder können sich beraten lassen unter.

  • www.mein-planb.de – Beratung für junge Leute zwischen Schule und Beruf
  • www.youngavenue.de – Hier können Jugendliche unter sich über Eltern, Schule und Freizeit chatten. Auf Wunsch gibts auch Beratung von Fachleuten
  • www.kummernetz.de – Kurzzeit-Webmailberatung für Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren in schwierigen Lebenssituationen
  • www.u25-deutschland.de - Online-Suizidprävention in Berlin und an weiteren Standorten

Katholische Online-Beratungsangebote gibt es für diese Regionen

Was sind die Rechtsgrundlagen der Beratung?

Die Rechtsgrundlagen der Beratung für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind im Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfe - geregelt. Dieses Gesetz möchte Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei ihrer Entwicklung und ihren Aufgaben unterstützen. Dies sind im Einzelnen:

  • Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§8)
  • Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§8a)
  • Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (§8b)
  • Jugendarbeit / Jugendberatung (§11)
  • Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§14)
  • Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (§16)
  • Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (§17)
  • Beratung und Unterstützung bei der Personensorge (§18)
  • Hilfen zur Erziehung (§27)
  • Erziehungsberatung (§28)  
  • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§35a)
  • Hilfe für junge Volljährige (§41)

Wenn Sie nähere Informationen zum Kinder- und Jugendhilfegesetz haben möchten, finden Sie diese im Internet unter: Sozialgesetzbuch / Kinder- und Jugendhilfe

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