Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung

Schuldnerberatung BrieftascheFoto: Michael Heller

Wir sind Ansprechpartner*innen in allen persönlichen und finanziellen Problemen, die sich aus der Verschuldungssituation ergeben und suchen gemeinsam mit Ihnen einen Weg aus der finanziellen Notlage.

Unsere Leistungen:

  • Krisenintervention mit dem Ziel der Existenzsicherung
  • Unterstützung bei Miet- und Energieschulden
  • Einkommenssicherung
  • Klärung der Verschuldungssituation
  • Überprüfung der Forderungen
  • Informationen über mögliche Maßnahmen der Gläubiger und Schuldnerschutz
  • Ausstellen einer Bescheinigung für das Pfändungsschutzkonto
  • Unterstützung bei der Haushaltplanung
  • Entwicklung eines Entschuldungsplanes
  • Verhandlung mit den Gläubigern

 Präventionsarbeit:

Wir bieten zur Vermeidung von Überschuldung und Vermittlung von Finanzkompetenz kostenfrei Präventionsveranstaltungen für Jugendliche/junge Erwachsene/ Bildungsträger/ gesetzliche Vertreter und Multiplikatoren an.

Verbraucherinsolvenzberatung:

Für Personen, deren finanzielle Mittel nicht ausreichen, eine Entschuldung zu erreichen, stellt das Verbraucherinsolvenzverfahren eine Chance für eine Entschuldung dar. Voraussetzung für die Beantragung des Verfahrens ist die Vorlage einer Bescheinigung von einer geeigneten Stelle über die Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsversuchs.

Wir sind eine anerkannte Verbraucherinsolvenzberatungsstelle.

Unsere Tätigkeit umfasst:

  • Informationen über Ablauf und Bedingungen des Verbraucherinsolvenzverfahrens
  • Unterstützung bei der Klärung der gesamten finanziellen Situation
  • Prüfung der persönlichen Voraussetzungen für das Verbraucherinsolvenzverfahren
  • Erstellung eines Gläubigerverzeichnisses
  • Unterstützung der Verhandlung mit den Gläubigern mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung
  • Unterstützung bei der Beantragung des Insolvenzverfahrens

Zur Vorbereitung für das erste Beratungsgespräch bitten wir soweit möglich folgende Unterlagen mitzubringen:

  • aktueller Einkommensnachweis (Lohnbescheid/ ALg1/ ALG2/ Rente/ Sonstiges)
  • aktueller Kontoauszug
  • Mietvertrag
  • Gläubiger- bzw. Gläubigervertreterschreiben
  • Auflistung Einnahmen/ Ausgaben (Haushaltsplan)
  • Aufstellung mit Angabe von Gläubiger- bzw. Gläubigervertreter

 

Die Beratung für in Chemnitz gemeldete Einwohner im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe ist vertraulich und kostenfrei.

 

Stadt Chemnitz

 
 Gefördert durch die Stadt Chemnitz
 

Landessignet Sachsen

 

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.